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Grundschule  Am  Zellberg

Sportfreundliche Schule Klasse2000 zertifiziert 2011-2013

Elterninformationen

Auf dieser Seite sind Elterninformationen aufgeführt, die aus aktuellen oder regelmäßig wiederkehrenden Anlässen ausgegeben werden und zeitlich unbegrenzt gültig sind.

Liste der Informationen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elterninformationen zu Fernseher und Internet

Elternbriefe September 2011 :
Niedersächsischen Kultusministerium

bitte folgen Sie auch auf die in den Briefen angegebenen Links (hier jeweils unter dem Brief).

www.flimmo.de

www.internet-abc.de

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Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Landkreise entscheiden

Liebe Eltern,

mit dem Winteranfang muss nun auch verstärkt mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kommt es zu kurzfristigen Schulausfällen.

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht, treffen die dafür zuständigen Landkreise (für uns Landkreis Gifhorn) in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden dann umgehend über die bekannten regionalen Rundfunksender (z.B. NDR 2) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt gegeben.

Daneben bietet das Internet eine weitere Informationsquelle: Die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen informiert aktuell und zuverlässige unter der Adresse www.vmz-niedersachsen.de. Klicken Sie dort einfach auf das Bild:

 
Schulausfälle in Niedersachsen
Schulausfälle Niedersachsen

Diese Durchsagen und Informationen sind dann gültig, weitere telefonische Nachfragen in der Schule sind nicht nötig. Bitte schicken oder bringen Sie in diesem Fall Ihr Kind morgens nicht zur Schule. Denn, wenn die Sicherheit der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, wird stets auch der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.

Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Wir gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Beinroth, Rektorin

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Zur Verkehrssicherheit der Schulanfänger

Elternbriefe 2011 der Aktion von:
Niedersächsischen Ministerien für Verkehr, Inneres und Kultur
Gemeinde Unfallversicherungsverbände Braunschweig, Hannover, Oldenburg
ADAC Niedersachsen/SachsenAnhalt e.V.
Landesverkehrswacht Nds. e.V.

Elternbrief der Schule (wird nach jedem Schuljahresbeginn verteilt)

Liebe Eltern der Schüler und Schülerinnen der 1. Klassen,

wie Sie sicher feststellen konnten, haben viele fleißige Eltern - Ihnen möchte ich an dieser Stelle sehr danken - zum Schutz der jungen Verkehrsteilnehmer in jedem Ortsteil leuchtende Transparente aufgehängt. Sie haben an den Stellen gelbe Füße auf Fußwege gesprüht, an denen ein Kind die Straße am sichersten überqueren kann. Sorgen Sie nun bitte zum Wohle Ihrer Kinder dafür, dass diese Stellen auch angenommen werden! Wichtiger als alles, was wir mit den Schülern im Straßenverkehr einüben können, ist Ihr Vorbild als Eltern.

Nur wenn Sie kompromisslos vorbildliches Verhalten vorleben, wird Ihr Kind die Verkehrsregeln verstehen und richtig umsetzen. Verkehr ist kein Kinderspiel!

Deshalb unsere eindringliche Bitte: Beachten Sie bitte ohne Ausnahme folgende Bereiche:

  • Überqueren von Straßen bei den gelben Füßen, besonders übersichtlichen Straßenabschnitten, Ampeln, Verkehrsinseln....
  • "Anfahren" der Schule am "Grünen Weg" vermeiden (Alternative: Marsbruchweg - Parallelstraße zum "Grünen Weg"/ an der alten Post abbiegen)
  • Busspur am Hauptgebäude nicht befahren - es gefährdet die Schüler
  • Am Seitenstreifen vor der Schule nicht halten - auch nicht für kurze Zeit. Die Linienbusse müssten rückwärts rangieren und würden Kinder gefährden! Alternative: Parken Sie um die Ecke.

Auch die Schule möchte zur Verkehrssicherheit beitragen. Neben der Verkehrserziehung im Unterricht:

  • führen wir im 1. Schuljahr in Zusammenarbeit mit der VLG ein Busfahr-Sicherheitstraining durch, das in der Regel im 3. Schuljahr wiederholt wird
  • findet im 2. Schuljahr das sogenannte „Fußgängerdiplom“ statt
  • wird im 4. Schuljahr die Radfahrprüfung durchgeführt

Mit freundlichem Gruß und Dank für Ihre Mithilfe
Angelika Beinroth Rektorin                  Gabriele Milde, Obfrau für Mobilität

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Erläuterungen zur Bewertung des Arbeits- und
Sozialverhaltens in den Zeugnissen

(Stand: 27.06.2011)

Was ist das Arbeits- und Sozialverhalten?

Zeugnisse enthalten in den Schuljahrgängen 1 bis 10 auch Informationen über den Stand des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schülerinnen und des Schülers.

Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen über das Arbeits- und Sozialverhalten erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen, die sich über den Unterricht hinaus auch auf das Schulleben (z.B. Verhalten in den Pausen, auf Klassenfahrten usw.) erstrecken.

Wie wird das Arbeitsverhalten bewertet?

Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Fähigkeiten:

      • Leistungsbereitschaft und Mitarbeit
      • Ziel- und Ergebnisorientierung
      • Kooperationsfähigkeit
      • Selbstständigkeit
      • Sorgfalt und Ausdauer
      • Verlässlichkeit

Wie wird das Sozialverhalten bewertet?

Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Fähigkeiten:

      • Fähigkeit sein eigenes Verhalten zu bewerten (Reflexionsfähigkeit)
      • Umgang mit Konflikten
      • Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness
      • Hilfsbereitschaft und Achtung anderer
      • Übernahme von Verantwortung
      • Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens

Wer entscheidet über die Bewertungen zum Arbeits- und Sozialverhalten?

Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt durch Beschluss der Klassenkonferenz auf Vorschlag der Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers.

Welche Bewertungen gibt es und was bedeuten sie?

Die Klassenkonferenz trifft eine zusammenfassende Bewertung sowohl zum Arbeitsverhalten als auch zum Sozialverhalten. Dabei werden die folgenden fünf Abstufungen verwendet:

Bewertung im Zeugnis

Bedeutung

„verdient besondere Anerkennung“

das Verhalten entspricht den Erwartungen in besonderem Maße und Gesichtspunkte ragen hervor

„entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“

das Verhalten entspricht den Erwartungen voll und uneingeschränkt

„entspricht den Erwartungen“

das Verhalten entspricht den Erwartungen im Allgemeinen

„entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“

das Verhalten entspricht noch den Erwartungen

„entspricht nicht den Erwartungen“

das Verhalten entspricht den Erwartungen nicht und eine Verhaltensänderung ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten

Die Bewertung kann durch Beschreibung der Fähigkeiten ergänzt werden.

Angelika Beinroth

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Spiele gemeinsam entdecken – Sucht vermeiden

(Stand: 11.12.2009)

Liebe Eltern,

fällt es Ihrem Kind auch manchmal schwer, den Computer oder die Spielkonsole abzuschalten und sich anderen Beschäftigungen zu widmen? Elektronische Spiele üben vielfach eine große Faszination aus. Da vergessen Kinder schnell die Zeit und die Wirklichkeit.

Wird die Anziehungskraft der Spiele jedoch zu groß, kann sie zum Problem werden – mit Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes. Was sollten Eltern beachten, wenn ihre Kinder sich mit elektronischen Spielen beschäftigen? Was ist maßvoll und vernünftig? Ab wann wird die Faszination problematisch? Wie merke ich, ob mein Kind gefährdet ist, abhängig vom Spiel zu werden? Und vor allem: Was kann ich tun, damit es von vorne herein gar nicht so weit kommt?

Auf diese und weitere Fragen gibt die Initiative SCHAU HIN! Eltern und Erziehenden in einem kostenlosen Informationsflyer und einem Medienratgeber Antworten, wichtige Hintergrundinformationen und viele praxistaugliche Ratschläge.

Helfen Sie Ihren Kindern dabei, mit Computerspielen maßvoll und verantwortungsbewusst umzugehen.

So können Sie Ihr Kind unterstützen:

  • Erklären Sie Ihrem Kind, welche Gefahren zu langes Computerspielen haben kann.
  • Machen Sie sich ein genaues Bild davon, was Ihr Kind an Games fasziniert: Lassen Sie sich zum Beispiel die Spiele zeigen und spielen Sie ab und zu gemeinsam.
  • Prüfen Sie, welche Sicherheitseinstellungen Computer, Spielkonsole oder das Lieblingsspiel bietet und nutzen Sie diese.
  • Vereinbaren Sie klare Regeln, wie oft und wie lange Ihr Kind spielen darf. Kommt es dabei zum Streit, bleiben Sie ruhig und standhaft und erklären Sie sachlich Ihre Position.
    Und loben Sie Ihr Kind, wenn es den Zeitplan einhält.
  • Achten Sie darauf, dass sich Ihr Kind auch für andere Beschäftigungen wie Sport oder Musik begeistern kann und sich mit Freunden trifft!

Unter www.schau-hin.info/computerspielsucht sowie im neuen Themenflyer und dem Medienratgeber für Eltern finden Sie weitere Informationen zum Umgang mit elektronischen Spielen. Die Materialen stehen unter www.schau-hin.info zum Download bereit oder können kostenlos per E-Mail an service@schau-hin.info oder unter 030-400059959 angefordert werden.

SCHAU HIN! ist eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Telekommunikationsunternehmens vodafone, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF sowie der Programmzeitschrift TV SPIELFILM. Sie wurde 2003 ins Leben gerufen und hilft Eltern und Erziehenden mit alltagstauglichen Tipps,  um ihre Kinder im Umgang mit Medien zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Beinroth, Rektorin

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Elterninformation Kopfläuse

(Stand: 07.12.2009)

In Schulen und Kindergärten können besonders in den Wintermonaten Kopfläuse auftreten.

Kopfläuse kann jeder bekommen, auch derjenige, der sich und sein Haar pflegt. Läuse werden immer von befallenen Menschen oder Gebrauchsgegenständen, z. B. Kämmen, Mützen, Jacken und Kopfkissen, sofern sie gemeinsam benutzt werden oder dicht beieinander aufbewahrt werden, übertragen. Der Läusebefall ist sehr lästig und ruft Juckreiz hervor. Eine Verbreitung übertragbarer Krankheiten ist nicht zu befürchten.

Das Auffinden der Läuse in den Kopfhaaren ist nicht sehr schwierig, da sie bei einer Größe von 2,5 bis 3,0 mm gut mit bloßem Auge zu erkennen sind. Auch die Eier der Läuse (Nissen) lassen sich leicht feststellen, da sie am Haaransatz von der Laus abgelegt werden.

Eltern und Sorgeberechtigte werden gebeten, ihre Kinder unverzüglich auf den Befall von Kopfläusen und Nissen zu überprüfen. Bei der Feststellung von Läusen und Nissen ist es ratsam den Hausarzt oder den Fachbereich Gesundheit zu Rate zu ziehen.

Nach § 33 und 34 Infektionsschutzgesetz besteht die gesetzliche Verpflichtung der Eltern und Sorgeberechtigten, die Leitung der von einem Kind besuchten Gemeinschaftseinrichtung über einen Läusebefall zu unterrichten.

Der Hausarzt kann Mittel gegen Verlausung verordnen. Diese Mittel sind in den Apotheken erhältlich. Achten Sie bei der Anwendung der Präparate genau auf die vom Hersteller mitgelieferte Gebrauchsanweisung, insbesondere auch darauf, dass die Behandlung nach 8 - 10 Tagen wiederholt wird; damit werden zwischenzeitlich noch geschlüpfte Larven getötet. Weiterhin empfehlenswert sind die Mitbehandlung der Haushaltsangehörigen und der Einsatz eines Nissen-Metallkammes.

Nach Empfehlung des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes ist erst bei wiederholtem Läusebefall innerhalb von 4 Wochen ein ärztliches Attest erforderlich. Abweichend von dieser Empfehlung kann die Schule bereits bei erstmaligem Befall ein ärztliches Attest fordern und dieses Vorgehen in ihre Satzung aufzunehmen.

Für weitere Fragen zur erfolgreichen Bekämpfung der Kopfläuse steht Ihnen das Team der Gesundheitsaufsicht unter den Telefonnummern 05371 / 82-724 oder 82-727 gern zur Verfügung.

Die Bekämpfung der Läuse selbst ist nicht Aufgabe des Gesundheitsamtes.

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Grundschule Am Zellberg, 08 November, 2011