Ehrenamtliche Leitung einer Arbeitsgemeinschaft an unserer Schule
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Was ist eine Arbeitsgemeinschaft?
Eine AG in der Schule bezeichnet eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern, die sich unter Anleitung mit einem Thema beschäftigt, das so nicht oder nicht so ausführlich im Fachunterricht behandelt werden kann. Eine AG ist zeitlich in der Regel auf ein Schulhalbjahr begrenzt. Die Schülerinnen und Schüler werden, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Klasse und zu ihrem Jahrgang, nach ihren eigenen Wünschen ausgewählt, soweit sich das organisatorisch verwirklichen lässt. Die Teilnahme an AGen ist Teil des Unterrichts und daher Pflicht. Ziel jeder AG ist es, den individuellen Interessen und Neigungen der Kinder nach Möglichkeit entgegenzukommen und damit ihre Neugier auf neue Themen und Arbeitsweisen zu wecken. AGen sind als „Wahlpflichtfach“ für die 3. und 4. Jahrgänge der Grundschule mit je einer Wochenstunde festgeschrieben.
Welche Inhalte können in ehrenamtlich geleiteten AGen behandelt werden?
- Kalte Küche/Kochen
- Zeichnen, Malen
- Basteln
- Vorlesen
- Musizieren (Blockflöte)
- Gesellschaftsspiel
- Handarbeiten
- Tonarbeiten
- Schülerzeitung
- Foto
- Fußball
- Feuerwehr
- Theater
- Oder, oder, oder………
Wer leitet die Arbeitsgemeinschaften?
Die meisten AGen werden von Lehrkräften unserer Schule geleitet. Einige AGen, insbesondere im Sportbereich, werden von Trainern oder Trainerinnen örtlicher Sportvereine (Kooperationspartner) geleitet. Auch Eltern unserer Schule oder andere Meiner Bürger bieten AGen ehrenamtlich an. Auf jeden Fall soll in allen Stunden die gleiche Person verbindlich zuständig sein. Es können auch zwei Personen zusammen die AG verantwortlich leiten. Darüber hinaus können natürlich „Referenten“ eingeladen werden. Pro Schuljahr findet eine Besprechung mit den ehrenamtlich tätigen AG-Leitungen in der Schule statt. Die AG-Leitungen werden rechtzeitig über die teilnehmenden Kinder und die endgültigen AG-Termine informiert.
Wann und für welchen Zeitraum wird ausgewählt?
Die AGen werden zu Beginn jedes Halbjahres von den Kindern gewählt. Somit nimmt jede Schülerin und jeder Schüler der 3. und 4. Klasse in den 2 Jahren an vier verpflichtenden AGen teil. In jedem Halbjahr soll ein anderes Thema gewählt werden. Ausnahmen werden speziell bei einigen Angeboten ausgewiesen. Das heißt, jede AG dauert ein halbes Schuljahr (von ca. 01. August bis 31. Januar und dann wieder 01. Februar bis ca. 31. Juli). In den Ferien findet keine AG statt. Pro Halbjahr werden insgesamt etwa 17 AG - Unterrichtsstunden mit je 45 Minuten durchgeführt.
Wie findet die Auswahl statt?
Jedes Kind bekommt die Liste der angebotenen Arbeitsgemeinschaften am Anfang des Schulhalbjahres mit nach Hause. Beigefügt ist ein Wahlzettel, auf dem der Wunsch eingetragen werden muss. Die Anzahl der teilnehmenden Kinder wird durch die ehrenamtliche AG-Leitung festgesetzt (ca. 5 bis 12 Kinder).
Teilnahme und Zensuren?
Stehen die AGen fest, so kann nicht mehr gewechselt werden und sie muss bis zum Ende des Halbjahres besucht werden. Die AG-Leitung kontrolliert die Anwesenheit der Kinder. Auf dem Zeugnis wird die regelmäßige Teilnahme an der AG bestätigt. Es gibt aber keine Zensur.
Wann und wo finden die Arbeitsgemeinschaften statt?
Die Pflicht-Arbeitsgemeinschaften liegen in der Regel alle am gleichen Wochentag und zur gleichen Unterrichtsstunde und finden meistens im Schulgebäude statt. Einige Ausnahmen bzgl. Ort und Zeit gibt es. Informationen zu Ort und Zeit stehen auf der Angebotsliste der AGen.
Derzeit finden die AG´s während der Schulzeit am Mittwoch in der 5. Stunde zwischen 12.10 Uhr und 12.55 Uhr statt. Sie können aber auch zweistündig in der 5. und 6. Stunde (12.10 Uhr bis 13.55 Uhr) durchgeführt werden, Dann finden die AG´s nur alle 14 Tage oder nur ein Vierteljahr lang statt. Wenn die Gruppe zu einem „Unterrichtsgang“ das Gebäude mit der AG-Leitung verlässt muss das vorher bei den Eltern und der Schulleitung angekündigt sein. Absprache im Einzelfall ist vorher notwendig.
Kosten die Arbeitsgemeinschaften Geld?
Bei einigen Arbeitsgemeinschaften muss für Verbrauchsmaterialien (zum Beispiel: Ton, Bastelpapier, Stickgarn) Geld eingesammelt werden. Im Angebot stehen immer auch kostenlose AGen zur Auswahl. Entsprechendes wird in der Angebotsliste ausgewiesen.
Wie ist die Aufsichtsregelung/ Haftung/ Versicherung?
Sobald die ehrenamtlich Tätigen (Eltern und andere Personen) von der Schulleitung beauftragt sind, eine AG zu leiten und die Aufsicht über eine Ag zu übernehmen, genießen sie während der Zeit und auch auf einem damit verbundenen Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit Unfallversicherungsschutz. Die Schulleitung ist für den Unterricht verantwortlich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ehrenamtlich Tätigen den „Weisungen der Schulleitung folgen“ sind. Bei evtl. Aufsichtspflichtverletzungen tritt, wie bei den Lehrkräften, die Staatshaftung ein. Richten die genannten Personen durch die Mitarbeit bei schulischen Veranstaltungen Schäden an, so werden sie wie Beamte im haftungsrechtlichen Sinne behandelt, so dass das Land für diese Schäden einzutreten hat.
Angelika Beinroth, (Rektorin), 27.08.2009
Gesetzliche Grundlagen: Die Arbeit in der Grundschule, Erlass des MK vom 03.02.2004
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