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Unterrichtszeiten:
Alle Kinder kommen zur ersten Stunde zwischen 8:00 Uhr und 8:15 Uhr in die Schule. 1. Klassen: Sie erhalten täglich 4 Stunden Unterricht (8.15 - 12.05 Uhr), in der 5. Stunde kann Förderunterricht erteilt werden. 2. Klassen: Sie erhalten an 3 Tagen in der Woche 4 Stunden Unterricht, an 2 Tagen 5 Stunden. 3. und 4. Klassen: Sie erhalten täglich 5 Stunden Unterricht (8.15-12.55 Uhr), außerdem zumindest einmal in der Woche Unterricht in der 6. Stunde. Der Förderunterricht liegt für die 3. und 4. Klassen ebenfalls in der 6. Stunde.
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Stunde
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Uhrzeit von - bis
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08:00 - 08:15
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offener Beginn
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1.
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08:15 - 09:00
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09:00 - 09:25
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1. große Pause
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2.
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09:25 - 10:10
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3.
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10:15 - 11:00
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11:00 - 11:20
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2. große Pause
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4.
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11:20 - 12:05
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5.
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12:10 - 12:55
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12:55 - 13:05
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3. Pause
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6.
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13.05 - 13:50
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Betreuungsangebote:
Für Kinder der 1. und 2. Klassen und des Schulkindergartens wird ab 5. Stunde, von 12:05 bis 13:00 Uhr täglich kostenlose Betreuung angeboten. Dazu muss das Kind jeweils für ein Schulhalbjahr verbindlich angemeldet werden. Es entstehen für die Eltern nur Kosten für Verbrauchsmaterialien. Die Betreuungsstunden werden von pädagogisch erfahrenen Personen in den Räumen der Schule, sowohl Am Grünen Weg als auch im Hauptgebäude, erteilt.
Weitere Zusatzangebote erhalten die 2. - 4. Jahrgänge zu unterschiedlichen Zeiten am Nachmittag, insbesondere im sportlichen Bereich durch Vereine. Je nach Angebot fallen dafür Kosten an. Über die Angebote wird gesondert informiert.
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Schulfrühstück:
Zur gemeinsamen Frühstückspause gehen die Kinder um 9.20 Uhr in die Klassen. Das gemeinsame Frühstück ist für alle Kinder wichtig auch im Sinne der gesunden Ernährung. Hierzu kann wochenweise bei der Klassenlehrerin eine Bestellung von 0,25l Milch (0,30 € pro Tag) oder Kakao/Vanille (0,35 € pro Tag) aufgegeben werden. Bei der Mitgabe von Getränken sollte auf umweltfreundliche Verpackungen geachtet werden.
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Schulweg:
Schulwegpläne für Meine und die Nachbarorte liegen in der Schule aus. Alle Eltern werden gebeten, mit ihren Kindern einen möglichst sicheren Schulweg zu trainieren. Der sicherste Weg muss nicht immer der kürzeste Weg sein! Bitte seien Sie selbst immer Vorbild.
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Adressenänderung:
Damit wir Sie stets erreichen können, ist es wichtig, dass Sie die Schule über jede Adressenänderung umgehend informieren. Dazu gehören auch Änderungen der dienstlichen Telefonnummer, der Handynummer oder der Anschrift von benannten Kontaktpersonen.
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Krankmeldungen:
Wird ein Kind krank und kann nicht am Unterricht teilnehmen, so muss die Schule das vor Unterrichtsbeginn wissen. Wir bitten ab 8:00 Uhr vor Schulbeginn das Schulsekretariat zu informieren (Frau Neumann, Tel. 05304 9079 0). Es genügt auch eine Mitschülerin oder einen Mitschüler zu bitten, die Klassenlehrerin zu verständigen.
Eine schriftliche Mitteilung ist erforderlich, wenn ein Kind nur eingeschränkt am Unterricht teilnehmen kann (z. B. am Sportunterricht). In der Regel erhält das Kind dann eine gesonderte Aufgabe, hat also nicht unterrichtsfrei.
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Beurlaubungen:
Wenn ein Kind nicht krank ist, aber aus wichtigen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen soll, so muss dazu rechtzeitig vorher von den Erziehungsberechtigten ein Antrag gestellt werden (siehe unter Formulare).
Bitte bei Reiseplanungen beachten!!! Fehlzeiten im Zusammenhang mit Ferien wegen eines vorzeitigen Reiseantritts oder weil die Reisebuchung über das Ferienende hinausgeht (oder gar Fehlzeiten ganz unabhängig von Ferienterminen), widersprechen allen Erziehungsprinzipien! Nur in besonderen Fällen kann die Schulleitung eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
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Kirchliche Feiertage:
Für Schülerinnen und Schüler findet auch an bestimmten Feiertagen ihres Bekenntnisses Unterricht statt. Konkret geht es dabei vor allem um den Reformationstag und den Buß- und Bettag für evangelische Christen und für die katholischen Christen um die Festtage Fronleichnam und Allerheiligen. Die anderen Feiertage, Erscheinung des Herrn/Epiphanias und Gründonnerstag fallen in der Regel auf die Weihnachts- oder Osterferien.
Es kann den Schülerinnen und Schülern aber Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes gegeben werden. Die Eltern, deren Kinder an den genannten Tagen am Besuch eines Gottesdienstes teilnehmen wollen, werden gebeten, dieses der Schule im voraus schriftlich mitzuteilen (zu den Formularen).
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Telefonketten:
Telefonketten sind erforderlich, um kurzfristig Informationen (z.B. Unterichtsplanänderungen) an die Eltern weiterzugeben. Sie werden von der Klassenlehrerin in Zusammenarbeit mit den Eltern zum Schulbeginn erstellt. (siehe unter Formulare).
Über Adressenänderungen müssen die Eltern die Klassenlehrerin informieren damit die Telefonketten immer aktuell sind.
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Schulbücher:
Schulbücher werden im Rahmen der Schulbuchausleihe gegen Entgelt an die Kinder ausgeliehen. Sie sind Eigentum des Landes Niedersachsen, müssen eingebunden und schonend behandelt und bei Beschädigung/Verlust von den Eltern ggf. ersetzt werden. In diese Bücher darf nicht geschrieben werden. Alternativ können die Eltern die Bücher auch auf eigenen Kosten anschaffen. Ausführliche Beschreibung unter Verfahren-I.
Bücherliste 2010/11 (pdf) zum Ausleihen
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Erkrankung/Unfall in der Schule:
Im Falle einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls während der Schulzeit versuchen wir die Eltern telefonisch zu benachrichtigen. Nur in besonderen Situationen veranlassen wird sofort eine Fahrt zum Arzt.
Die Schule bittet alle Eltern bei der Schulanmeldung einen entsprechenden Fragebogen auszufüllen. Darin wird die Beförderung der Kinder von der Schule zum Arzt oder ins Krankenhaus geregelt (siehe unter Formulare).
Es ist für Ihr Kind sehr wichtig, dass jede Änderung der Bezugspersonen, Anschriften und Telefonnummern der Schule mitgeteilt wird.
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Unfallschutz:
Alle Kinder sind auf dem Schulweg und in der Schule über den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband gegen Unfälle versichert. Die Versicherung gilt allerdings nur für den regulären Schulweg, nicht immer für Umwege oder bei unerlaubtem Entfernen von der Schule.
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Unterrichtausfall:
In unserer verlässlichen Grundschule wird normalerweise kein Kind vorzeitig nach Hause entlassen. Bei Ausfall einer Lehrkraft wird ein Vertretungsunterricht organisiert.
Nur bei Veranstaltungen oder außergewöhnlichen Ereignissen wird davon abgewichen. Dazu gehören z. B. Schulfahrten, Klassenfahrten, Feiern und Theaterbesuche. Die Eltern werden hierüber rechtzeitig unterrichtet.
Sollte es bei angekündigtem Unterrichtsausfall dennoch erforderlich sein, ein Kind in der Schule zu betreuen, so müssen sich die Eltern frühzeitig mit der Schule in Verbindung setzen.
Ausnahme: Wird von der Schulaufsicht kurzfristig ein allgemeiner Unterrichtsausfall beschlossen, z. B. wegen extremer Wetterbedingungen (siehe unten), so gibt es weder Unterricht noch kann eine Betreuung gewährleistet werden.
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Extreme Wetterbedingungen
Eltern können in eigener Verantwortung ihre Kinder verspätet zur Schule schicken, zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg, z.B. durch extreme Witterungsverhältnisse, befürchten. Entsprechendes gilt auch für außergewöhnliche Situationen im Busverkehr.
Eine grundsätzliche Entscheidung über Unterrichtsfall an allen Schulen trifft die Landesschulbehörde. Sie wird über die Medien (Rundfunk, Fernsehen) verbreitet. In solchen Fällen brauchen Sie keine Bestätigung von der Schule. Bitte rufen Sie deswegen nicht dort an. Sie blockieren dann nur dort die Anschlüsse!
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Schulbusverkehr:
Schülertransport erfolgt mit Linien- und Zusatzbussen im Rahmen des Linienverkehrs der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH (VLG). Die Schule händigt den Kindern stets zu Beginn des Schuljahres eine Jahresfahrkarte aus, auf die ein Foto aufzukleben ist und die täglich mitzuführen ist. Die Schulbusse fahren jeweils zur 1. Stunde nach Meine; eine Rückfahrt ist möglich nach der 4., 5. und 6. Stunde. Zur Heimfahrt stellen sich die Fahrschüler mittags unter Aufsicht einer Lehrkraft auf und werden zum Bus geleitet. Bitte unterstützen Sie, dass sich die Kinder in den Bussen und beim Ein- und Aussteigen angemessen verhalten!
Es gibt zwei Fahrtrouten, die teilweise auch kombiniert werden:
- Grassel, Wedesbüttel, Wedelheine, Meine
- Bechtsbüttel, Abbesbüttel, Meine
Haltestellen in Meine:
- Schulstraße (vor dem Hauptgebäude)
- Grüner Weg/Marsbruchweg (in der Nähe der Schule am Grünen Weg)
- Schulzentrum (bei Sportunterricht im Schulzentrum)
Die Busse fahren vom Hauptgebäude folgendermaßen ab:
- nach Abbesbüttel, Bechtsbüttel: 12:06, 13:06, 14:06 Uhr
- nach Wedelheine, Wedesbüttel, Grassel: 12:07, 13:13, 14:09 Uhr
Die Busse fahren vom Grünen Weg folgendermaßen ab:
- nach Abbesbüttel, Bechtsbüttel: 12:12, 13:02 Uhr
- nach Wedelheine, Wedesbüttel, Grassel: 12:10, 13:00 Uhr
Bei Unstimmigkeiten bitten wir, direkt Kontakt mit der VLG aufzunehmen (Telefon: 0 53 71/94 98-12).
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