Verfahren in der Grundschule
Auf dieser Seite bauen wir eine Liste von Beschreibungen zu Verfahren auf, die in unserer verlässlichen Grundschule angewendet werden. Alle diese Verfahren begründen sich auf Regelungen, die uns von der Schulbehörde vorgegeben sind. Wer noch mehr wissen will, findet jeweils am Ende der Abschnitte weiterführenden “Links” zu den Gesetzestexten und Ausführungsbestimmungen auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Anregungen und Wünsche in Bezug auf diese Sammlung nehmen wir gerne auf. Sprechen Sie mit der Schulleitung.
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Verfahren I: Die Arbeit in der Grundschule
Information zu den Betreuungsstunden als unterrichtsergänzendes Angebot
Was ist eine Betreuungsstunde?
Mit der Betreuungsstunde stellt die Schule für Schülerinnen und Schüler im 1. und 2. Schuljahrgang und im Schulkindergarten ein täglich mindestens 5 Zeitstunden umfassendes Schulangebot sicher.
Warum gibt es Betreuungsstunden?
Seit einigen Jahren können sich Eltern in Niedersachsen darauf verlassen, dass Grundschulkinder zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr unterrichtet und betreut werden. Die Kinder der 3. und 4. Klassen haben in dieser Zeit zuverlässig Unterricht. Die Kinder des Schulkindergartens und der 2. und 3. Klassen haben aber nach den Vorgaben der Landesregierung weniger Unterrichtsstunden. Damit auch diese Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben bis 13.00 Uhr in der Schule zu sein, wurden die Betreuungsstunden als Angebot für die Eltern eingerichtet. Zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr dürfen normalerweise Unterricht und Betreuung nicht ausfallen. Ausnahmen gibt es an Tagen mit Ausflügen, Fahrten in das Theater oder ähnlichem. Darüber werden Sie dann aber rechtzeitig informiert und es wird ggf. eine Notfallbetreuung eingerichtet.
Wer leitet die Betreuungsstunden?
Die Betreuungsstunden werden von den pädagogischen Mitarbeiterinnen unserer Schule geleitet. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen sind pädagogisch erfahrene Kräfte, die zum Teil schon viele Jahre an unserer Schule arbeiten. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen arbeiten eng mit den Lehrkräften und mit den Eltern zusammen.
Wer nimmt an den Betreuungsstunden teil und wann finden sie statt?
Im Schulkindergarten und in den 1. Klassen findet das Angebot täglich von Montag bis Freitag ab der 5. Stunde von 12.05. bis 12.55 Uhr statt. Für den 2. Jahrgang gibt es Betreuung an drei Tagen in der Woche ab der 5. Stunde von 12.05. bis 12.55 Uhr.
Wo findet die Betreuung statt?
Die Betreuungsstunden werden am Standort Schulstraße in der Regel in den Klassenräumen der 1. und 2. Klassen gegeben. Am Standort Grüner Weg finden sie im Raum 3 („Betreuungsraum“) statt. Bei Bedarf können auch die Fachräume genutzt werden. Ebenso stehen die Schulhöfe mit den Spiel- und Klettergerüsten an beiden Standorten zur Verfügung.
Was wird in der Betreuung gemacht?
Betreuung ist kein Unterricht und es wird auch keine Nachhilfe gegeben oder Hausaufgabenhilfe erteilt. Nach dem langen Unterrichtsvormittag stehen Spiel und Entspannung im Vordergrund. Auch dem altersgemäßen Bewegungsdrang soll nachgegeben werden. Dazu bestehen die Betreuungsstunden aus einer Mischung von verbindlichen Angeboten und freiem Spiel. In den Angeboten werden die individuellen Bedürfnisse der Kinder (z.B. Stimmungen, Probleme) ebenso berücksichtigt, wie die Zusammensetzung der Gruppe (z.B. Alter der Kinder, Gruppengröße). Ziel ist es, Kreativität, Bewegung und Phantasie zu fördern. Angepasst an die Jahreszeit werden vielfältige Angebote gemacht. Hier einige Beispiele:
- Bewegung (im Freien, im Raum)
- Basteln, Malen
- Beschäftigung mit Büchern (lesen, zuhören)
- Spiele (Gesellschaftsspiele, Denkspiele, u.ä.)
- Bauangebote
- Sing- und Kreisspiele
- Projekte über einen längeren Zeitraum
- Spaziergänge
- Gespräche und Übungen im Stuhlkreis
Was müssen Eltern beachten?
Zur Betreuung muss das Kind jeweils für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich angemeldet werden. Die Betreuungsgruppen bleiben für mindestens ein Schulhalbjahr zusammen, damit sie sich als Gruppe zusammenfinden können. So können sich die Kinder in die Gemeinschaft einfinden und lernen regelmäßige Abläufe zu akzeptieren. An- und Abmeldungen erfolgen durch die Eltern in der Regel zum Halbjahreswechsel über das Sekretariat, entweder telefonisch oder schriftlich (Formulare sind über das Sekretariat oder auf unserer Homepage erhältlich). Wenn die Eltern ihr Kind zum Ende des Halbjahres nicht abmelden, läuft die Betreuung im nächsten Halbjahr weiter. Die tägliche Teilnahme ist verpflichtend. Ebenso sollen die Kinder während der gesamten Betreuungszeit von 12.05 Uhr bis 12.55 Uhr anwesend sein. Sollte z.B. wegen eines Arztbesuches die Teilnahme nicht möglich sein, müssen die Eltern ihr Kind schriftlich, persönlich oder telefonisch bei der pädagogischen Mitarbeiterin, bei der Klassenlehrerin oder im Sekretariat abmelden.
Bitte um Beachtung:
Die Einschulung in die 1. Klasse oder in den Schulkindergarten ist für die Kinder ein neuer Lebensabschnitt. Der ungewohnte Schulvormittag kostet sie sehr viel Kraft. Deshalb sind die Schulanfänger besonders in den ersten Wochen und Monaten am Ende des Schulvormittags um 12.05 Uhr sehr müde und sehnen sich häufig nach Erholung im häuslichen Bereich. Sie sollten das Durchhaltevermögen Ihres Kindes sehr sorgfältig prüfen, bevor Sie Ihr Kind schon im ersten Halbjahr für eine Betreuung anmelden.
Was kostet die Betreuung?
Die Betreuung ist für die Eltern ein kostenloses Angebot. Es entstehen nur Kosten für Verbrauchsmaterialien, z.B. zum Bastelzubehör.
Rechtliche Vorgaben
- Die Arbeit in der Grundschule (Erlass des MK vom 03.04.2004)
Abschnitt 1.2 Abschnitt 4 (Stundentafel)
- Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Grundschule (Erlass des MK vom 18.05.2004, Nr. 2, 3, 4 und 5)
Angelika Beinroth, 31.01.2012 (Rektorin)
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Arbeitsgemeinschaften (AG)
Was ist eine Arbeitsgemeinschaft?
Eine AG in der Schule bezeichnet eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern, die sich unter Anleitung mit einem Thema beschäftigt, das so nicht oder nicht so ausführlich im Fachunterricht behandelt werden kann. Eine AG ist zeitlich in der Regel auf ein Schulhalbjahr begrenzt. Die Schülerinnen und Schüler werden, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Klasse und zu ihrem Jahrgang, nach ihren eigenen Wünschen ausgewählt, soweit sich das organisatorisch verwirklichen lässt. Die Teilnahme an AGen ist Teil des Unterrichts und daher Pflicht. Einige AGen bietet die Schule zusätzlich an. Die Teilnahme daran ist freiwillig und ersetzt nicht die Teilnahme an einer Pflicht-Arbeitsgemeinschaft.
Ziel jeder AG ist es, den individuellen Interessen und Neigungen der Kinder nach Möglichkeit entgegenzukommen und damit ihre Neugier auf neue Themen und Arbeitsweisen zu wecken.
Pflicht- und Zusatz-Arbeitsgemeinschaften
AGen sind als „Wahlpflichtfach“ für die 3. und 4. Jahrgänge der Grundschule mit je einer Wochenstunde festgeschrieben.
Darüber hinaus bietet unsere Schule als unterrichtsergänzendes Angebot für die 3. und 4. Klassen Zusatz-Arbeitsgemeinschaften an. Diese sind zusätzliche Angebote der Schule. Sie werden zum Teil aus Mitteln Dritter finanziert. Die Teilnahme für die Kinder ist freiwillig.
Welche Themen gibt es?
Das Angebot ist breit gefächert. Häufig gibt es Themen aus den Bereichen Sport, Kunst, Musik, Biologie, Lesen, Theater, Plattdeutsch, Werken und Textil.
Das Angebot wechselt halbjährlich und richtet sich nach den Lehrkräften, die die Gruppen leiten.
Wer leitet die Arbeitsgemeinschaften?
Die meisten AGen werden von Lehrkräften unserer Schule geleitet. Einige AGen, insbesondere im Sportbereich, werden von Trainern oder Trainerinnen örtlicher Sportvereine geleitet. Auch Eltern unserer Schule bieten AGen an. Zum 01.08.2006 suchen wir wieder Eltern, die eine AG organisieren und leiten wollen.
Wann wird ausgewählt?
Die AGen werden zu Beginn jedes Halbjahres gewählt. Somit nimmt jede Schülerin und jeder Schüler der 3. und 4. Klasse in den 2 Jahren an vier verpflichtenden AGen teil. In jedem Halbjahr soll ein anderes Thema gewählt werden. Ausnahmen werden speziell bei einigen Angeboten ausgewiesen.
Wie findet die Auswahl statt?
Jedes Kind bekommt die Liste der angebotenen Arbeitsgemeinschaften am Anfang des Schulhalbjahres mit nach Hause. Beigefügt ist ein Wahlzettel, auf dem der Wunsch eingetragen werden muss. Da aus organisatorischen Gründen nicht jeder Wunsch erfüllt werden kann, müssen zwei Ersatzwünsche zusätzlich eingetragen werden. Diese treten in der Reihenfolge an die Stelle des Hauptwunsches, wenn dieser nicht zu erfüllen ist.
Die Eltern nehmen die Wünsche der Kinder mit ihrer Unterschrift zur Kenntnis.
Nachdem der Wahlzettel wieder in der Schule abgegeben wurde, können die Gruppen zugeordnet werden. Wir bemühen uns, dass die Kinder immer in einer der AGen teilnehmen können, die sie gewählt haben. Sollte einmal der Hauptwunsch aus organisatorischen Gründen nicht erfüllt werden können, bemühen wir uns um vorrangige Berücksichtigung im nächsten Halbjahr.
Teilnahme und Zensuren?
Stehen die AGen fest, so kann nicht mehr gewechselt werden und sie muss bis zum Ende des Halbjahres besucht werden. Das gilt auch für die Zusatz-Arbeitsgemeinschaften.
Auf dem Zeugnis wird die regelmäßige Teilnahme an der AG bestätigt. Es gibt aber keine Zensur.
Wann und wo finden die Arbeitsgemeinschaften statt?
Die Pflicht-Arbeitsgemeinschaften liegen in der Regel alle am gleichen Wochentag und zur gleichen Unterrichtsstunde und finden meistens im Schulgebäude statt. Einige Ausnahmen bzgl. Ort und Zeit gibt es. Darüber wird jeweils extra informiert.
Die Zusatzarbeitsgemeinschaften finden zu unterschiedlichen Zeiten (auch nachmittags) und an verschiedenen Orten statt.
Informationen zu Ort und Zeit stehen auf der Angebotsliste der AGen.
Kosten die Arbeitsgemeinschaften Geld?
Die Zusatz-Arbeitsgemeinschaften, die von Sportvereinen angeboten werden, werden vom Deutschen Sportbund und den Sportvereinen unterstützt. Dennoch bleibt ein Eigenanteil, der von den Eltern aufzubringen ist. Auch bei einigen Pflicht-Arbeitsgemeinschaften muss für Verbrauchsmaterialien (zum Beispiel: Ton, Bastelpapier, Stickgarn) Geld eingesammelt werden. Im Angebot stehen immer auch kostenlose AGen zur Auswahl. Entsprechendes wird in der Angebotsliste ausgewiesen.
Zu Listen der Arbeitgemeinschaften pro Halbjahr und Berichten
Rechtliche Vorgaben:
- Die Arbeit in der Grundschule
Erlass des MK vom 03.02.2004
weiterführende externe Verknüpfungen: Niedersächsisches Kultusministerium:
Angelika Beinroth, (Rektorin), 08.05.2006
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Informationen über die Ausleihe von Lernmitteln (Büchern)
Seit mehreren Jahren gibt es keine Lernmittelfreiheit mehr. Das heißt, dass Schulbücher nicht mehr kostenfrei von der Schule gestellt werden können!
Eltern müssen die von der Gesamtkonferenz für den Jahrgang vorgegeben Bücher entweder selbst kaufen oder sie gegen Entgelt von der Schule ausleihen. In der Ausleihe unserer Schule sind schon benutzte, aber auch neue Bücher. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.
Leistungsberechtigte nach dem Bundessozialhilfegesetz, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch –Heim- und Pflegekinder–, sind nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen von der Ausleihgebühr befreit.
Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern können auf dem Anmeldeformular einen Antrag auf Ermäßigung des Entgelts stellen.
Die Buchauswahl für den Jahrgang und die Vorgaben für das Ausleihverfahren richten sich nach den Beschlüssen der Gesamtkonferenz und des Schulelternrats.
Ablauf des Ausleihverfahrens:
- Am Ende des laufenden Schuljahres wird ein Brief an die Eltern der zukünftigen 1., 2., 3. und 4. Klassen mit Informationsblatt, aktueller Bücherliste (inkl. Ladenpreise und Ausleihgebühren) und dem Anmeldeformular für die Bücherausleihe ausgeteilt.
- Die Eltern entscheiden, ob Sie selbst kaufen oder die Bücher von der Schule für ein Schuljahr ausleihen wollen.
Entscheiden sie sich für die Ausleihe, so müssen sie im Anmeldeformular das entsprechende Feld ankreuzen und durch ihre Unterschrift die dort angegeben Bedingungen akzeptieren.
- Abgabe des Anmeldeformulars über die Klassenlehrerinnen bis zum angegebenen Termin gemäß Anmeldeformular, gegebenenfalls unter Beifügung der Bescheinigung als Nachweis für die Gebührenbefreiung oder Gebührenermäßigung
- Mit der Überweisung der Ausleihgebühr in der im Anmeldeformular vorgegebenen Frist auf das Schulkonto ist der Ausleihvertrag dann abgeschlossen.
Wer die Frist nicht einhält, entscheidet sich damit dafür, alle Bücher selbst zu beschaffen!
Rechtliche Vorgaben:
Angelika Beinroth, 06.06.2007 (Rektorin)
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Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3
Ab dem Schuljahr 2010/2011 werden nicht nur in Niedersachsen, sondern in allen Bundesländern Vergleichsarbeiten in den dritten Klassen der Grundschulen in den Fächern Mathematik und Deutsch geschrieben.
Warum werden Vergleichsarbeiten durchgeführt?
Durch Vergleichsarbeiten wird festgestellt, welche Lernergebnisse Schülerinnen und Schüler in den Lernbereichen, die untersucht werden, erreicht haben. Vergleichsarbeiten prüfen nicht ein Wissen ab, das auswendig gelernt werden kann. Mit den Aufgaben wird überprüft, ob Schülerinnen und Schüler, das Gelernte auf neue, ihnen unbekannte Situationen übertragen können. Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten zeigen auf, wo Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Wissen oder in der Anwendung des Wissens liegen. Den Lehrerinnen und Lehrern geben Vergleichsarbeiten damit wertvolle Hinweise zum Förderbedarf der Lerngruppen und Klassen. Den Schulen ermöglichen die Vergleichsarbeiten darüber hinaus eine abgesicherte Standortbestimmung. Es werden landesweite Vergleichswerte ermittelt. Damit kann sich beispielsweise die Schule Ihres Kindes mit den Ergebnissen vergleichen, die in Niedersachsen insgesamt oder in Schulen mit ähnlichen Standortvoraussetzungen erreicht werden. Eine solche schulübergreifende Einordnung der Ergebnisse hilft den Kollegien, den Erfolg ihrer pädagogischen Arbeit besser einzuschätzen.
Wer nimmt an den Vergleichsarbeiten teil?
Die Teilnahme an den Vergleichsarbeiten ist für alle Schülerinnen und Schüler der dritten Klassen verpflichtend. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und jene, die weniger als ein Jahr in Deutschland leben und die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen, können Nachteilsausgleiche gewährt werden.
Wann finden die Vergleichsarbeiten statt?
Die Vergleichsarbeiten in Niedersachsen finden regelmäßig einmal im Jahr statt. Dazu werden die Eltern der 3. Klassen rechtzeitig vorher durch die Schule informiert.
Was wird bei den Vergleichsarbeiten überprüft?
Bei den Vergleichsarbeiten werden wichtige Bereiche der Fächer Deutsch und Mathematik untersucht. Im Fach Deutsch decken die Aufgaben die folgenden Bereiche ab:
- Leseverständnis, Schreiben, Sprache und Sprachgebrauch, Rechtschreiben
Im Fach Mathematik beziehen sich die Aufgaben auf zwei Bereiche:
- auf inhaltsbezogene Bereiche (Zahlen und Operationen, Raum und Form, Muster und Strukturen, Größen und Messen, Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit) und
- auf allgemeine mathematische Bereiche (Problemlösen, Kommunizieren, Argumentieren, Modellieren, Darstellen).
Fragen hierzu können Sie auf Elternabenden mit den Lehrkräften Ihrer Kinder klären.
Was für Aufgaben werden gestellt?
Die Aufgaben der Vergleichsarbeiten wurden von Lehrerinnen und Lehrern gemeinsam mit Wissenschaftlern für Schülerinnen und Schüler der 3. Klasse entwickelt und in ausgewählten Schulen erprobt. Sie orientieren sich an den bundesweit geltenden Bildungsstandards und werden in beiden Fächern zentral gestellt. Damit können die Vergleichsarbeiten Unterstützung auf dem Weg zur Erreichung der Standards bieten, die am Ende des 4. Schuljahrgangs erreicht werden sollen.
Die Aufgaben überprüfen nicht, was Ihr Kind in den unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden gelernt hat. Vielmehr wird festgestellt, welches Wissen und welche Fähigkeiten die Schülerinnen und Schüler langfristig erworben haben und inwieweit sie diese anwenden können. Wissen in komplexen Situationen erfolgreich anwenden zu können, wird mit dem Begriff Kompetenz bezeichnet. Eine Kompetenz wird in einem länger andauernden Lernprozess aufgebaut.
Soll mein Kind sich vorbereiten?
Die Schülerinnen und Schüler werden von den Lehrkräften über Ablauf und Anforderungen der Vergleichsarbeiten rechtzeitig informiert. Eine besondere Vorbereitung, beispielsweise durch kurzfristiges Üben von Aufgaben, ist nicht sinnvoll. Sie und Ihre Kinder können und sollten die Vergleichsarbeiten so ansehen wie die sonst übliche individuelle Bearbeitung von Aufgaben im Unterricht auch.
Werden die Vergleichsarbeiten benotet?
Die Vergleichsarbeiten dienen nicht der Leistungsbewertung im Rahmen der Zensurengebung. Deswegen werden sie auch nicht benotet. Vergleichsarbeiten sind keine Klassenarbeiten, für die kurzfristig geübt werden kann, denn Vergleichsarbeiten dienen der Überprüfung langfristig erworbener Kompetenzen. Vergleichsarbeiten sind umfangreicher als Klassenarbeiten. Daher kann es sein, dass Ihr Kind in der vorgegebenen Zeit nicht die Bearbeitung aller Aufgaben schafft. Es müssen auch nicht alle Aufgaben bearbeitet werden, um ausweisen zu können, über welche Kompetenzen Ihr Kind verfügt.
Wie erfolgt die Auswertung?
Die Vergleichsarbeiten werden von den Lehrkräften der Schule anhand von zentral erarbeiteten Korrekturhinweisen ausgewertet. Die Klassen- und Schulergebnisse werden dann per Internet von der Universität in Landau aufbereitetet und ausgewertet. Das Ergebnis Ihres Kindes erfahren nur Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sowie die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Die Auswertung auf Klassen- und Schulebene erfolgt anonym. Die Vorgaben des Datenschutzes werden selbstverständlich eingehalten.
Wie werden die Ergebnisse dargestellt?
Als Rückmeldung über das Abschneiden Ihres Kindes erhalten Sie Informationen darüber, welches Fähigkeitsniveau Ihr Kind in den untersuchten Bereichen der Fächer Deutsch und Mathematik erreicht hat. Diese Informationen sollen helfen, Stärken zu erkennen und machen Bereiche sichtbar, in denen Förderung und Unterstützung angebracht sein könnten. Sie bieten damit eine Grundlage für Gespräche mit den Lehrkräften über den Lernstand Ihres Kindes.
Wer hat die Vergleichsarbeiten entwickelt?
Die Vergleichsarbeiten werden im Rahmen des länderübergreifenden Projekts VERA (VERgleichsArbeiten), an dem alle Länder beteiligt sind, vorbereitet und durchgeführt. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch die Universität in Landau (Prof. Helmke und Prof. Hosenfeld).
Weiterführende externe Verknüpfungen:
Angelika Beinroth, 14.04.2010
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Chorklassen
Was sind Chorklassen?
- Sie sind Teil des Aktionsprogramms „Hauptsache Musik“ des niedersächsischen Kultusministeriums in Kooperation mit dem Landesmusikrat.
- Schwerpunkt der Chorklassenarbeit ist neben den „normalen“ Unterrichtsinhalten das Chorsingen.
- In Niedersachsen bestehen bereits mehrere Chorklassen, im Raum Gifhorn 8-10 Chorklassen, die in regelmäßigem Austausch stehen. Unsere erste Chorklasse besteht seit dem 01.08.08.
- Die Entscheidung zur Anmeldung zu einer Chorklasse geschieht freiwillig, ist dann jedoch verpflichtend für die gesamte Dauer der Grundschulzeit.
Welche Inhalte hat die Chorklassenarbeit und wie wird die Chorklasse bei uns organisiert?
- Es werden 3 Stunden Musik in der Woche erteilt:
Der Schwerpunkt im Musikunterricht liegt auf dem Singen und der Stimmbildung. Singen ist wenn möglich Ausgangspunkt für die Erarbeitung der anderen Themen des Musikunterrichts.
- Für die zweite Musikstunde werden in Jahrgang 1 und 2 im Wechsel verschiedene Fächer um je 1 Stunde gekürzt.
In Jahrgang 3 und 4 wird Musik wie vorgesehen zweistündig erteilt.
- Die dritte Musikstunde wird in Jahrgang 1 und 2 durch täglich ca. 10 Minuten Singen im Anfangsunterricht, in Jahrgang 3 und 4 durch den verpflichtenden Besuch der zusätzlichen Chor – AG gewonnen.
- Die Chorklasse wird im Gebäude „Grüner Weg“ eingeschult.
Welche Ziele hat die Arbeit in der Chorklasse?
- Die hier aufgeführten Ziele ergänzen die Ziele des „normalen“ Musikunterrichts.
- Steigerung des rhythmisch und melodisch richtigen Singens und der Freude am Singen durch Stimmbildung und Chorsingen
- Anbahnung der Mehrstimmigkeit
- Entwicklung eines sängerischen Selbstbewusstseins
- Präsentation der Ergebnisse (Aufführungen)
- Stärkung der Sozialkompetenz (Ich-Stärkung und Gemeinschaftsgefühl).
Wie wirkt sich die Arbeit in der Chorklasse für die Schülerinnen und Schüler aus?
- Steigerung der Fähigkeiten im sängerischen, sozialen und personalen Bereich
- Positive Auswirkungen auf Teilbereiche der Schulleistungen (Auswendiglernen, Lesen und Lesevortrag, Kreativität, Denken …)
- Positive Auswirkungen auf die Schulmotivation (Singen macht Spaß).
Wie können die Eltern mitarbeiten?
- Durch geplante Aufführungen kann es zu Zusatzterminen kommen. Eltern sollten bereit zur Mithilfe sein (Fahrdienst, Kostüme beschaffen, Betreuungshilfe bei Proben …)
- Zusätzliche Kosten für Noten, Kostüme, Fahrten können entstehen und sollten in geringem Umfang eingeplant werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über: www.hauptsachemusik.nibis.de
Karin Gasse, 04.02.2008 Fachleitung Musik und Leitung einer Chorklasse
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Zensierung im Fach Englisch
Das Kerncurriculum für die Grundschule im Fach Englisch regelt genau, nach welchen Kriterien die Schülerinnen und Schüler benotet werden sollen.
Laut Erlass vom Mai 2004 wird das Fach Englisch in der Klassenstufe 4 benotet. Diese Zensur ist zwar nicht versetzungsrelevant, hat aber Einfluss auf die Schullaufbahnempfehlung am Ende des 4. Schuljahres.
Nach dem Kerncurriculum setzt sich die Note aus drei Hauptlernbereichen zusammen:
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Kommunikative Kompetenz
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= Hör- und Sehverstehen = Sprechen und Lesen (Hör-/Sehverstehen fließt zu 60%, Sprechen zu 30% und Lesen zu 10% in die Englischnote ein.)
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Interkulturelle Kompetenz
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= Landeskunde
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Methodenkompetenz
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= Lernstrategien und Arbeitstechniken
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Die interkulturelle Kompetenz und die Methodenkompetenz fließen als mündliche Noten in die Bereiche Hörverstehen, Sprechen und Lesen mit ein.
Dabei gelten für die Methodik des Fremdsprachenunterrichts in der Grundschule weiterhin die Prinzipien des handlungsorientierten Unterrichts, der die Freude am Sprechen wecken und erhalten soll.
Das Kerncurriculum setzt genau fest, welche Methoden der Leistungsmessung herangezogen werden sollen, sodass hierbei Hörverstehenstests im Vordergrund stehen. Lesen und Schreiben werden anteilmäßig nur sehr gering abgetestet.
Die weiterführenden Schulen wissen, dass der Schwerpunkt des Englischunterrichts der Grundschule im sprachlichen Bereich liegt und mit welchen Englischkenntnissen die Schüler die Grundschule verlassen und welche Anforderungen gestellt werden können.
Cornelia Keil, 01.09.2008 Fachleitung Englisch
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Projektunterricht - Konzept
Was ist Projektunterricht?
Im Projektunterricht beschäftigt sich eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern unter Anleitung intensiv und fächerübergreifend mit einem Thema. Projektunterricht ist zeitlich auf einige Tage oder Stunden begrenzt. Die Schülerinnen und Schüler wählen sich ein Thema aus, zum Teil unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Klasse und zu ihrem Jahrgang und nach ihren eigenen Wünschen, soweit sich das organisatorisch verwirklichen lässt. Die Teilnahme am Projektunterricht ist Teil des Unterrichts und daher Pflicht. Einige Projekte werden individuell von einer Klasse, andere von der gesamten Schule durchgeführt. Ziel jedes Projekt ist es, den individuellen Interessen und Neigungen der Kinder nach Möglichkeit entgegenzukommen und damit ihre Neugier auf neue Themen und Arbeitsweisen zu wecken. Ein besonderer Schwerpunkt des Projektunterrichts ist das handlungsorientierte Lernen. Bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts werden die Schülerinnen und Schüler altersgemäß beteiligt.
Welche Themen gibt es?
Das Angebot ist breit gefächert. Häufig gibt es Themen aus den Bereichen Sport, Kunst, Musik, Biologie, Lesen, Theater, Werken und Textil. Der Projektunterricht kann sowohl themengebunden sein und unter einem Motto stehen (z.B. 1000 Jahre Meine) als auch völlig frei und ohne Motto durchgeführt werden. Mit der Terminierung der für die ganze Schule geplanten Projekttage entscheidet die Schule, ob sie unter einem übergeordneten Motto stehen. Im Wechsel von 4 Jahren wiederholt sich das Thema „Gesund und fit – mach mit“.
Wer leitet den Projektunterricht?
Meistens wird der Projektunterricht von Lehrkräften unserer Schule geleitet. Aber auch Eltern unserer Schule bieten Projektunterricht an. Fachleute werden als „Referenten“ eingeladen oder besucht.
Wie organisieren wir unseren Projektunterricht?
Wo findet der Projektunterricht statt?
Der Projektunterricht findet in der Regel in der Schule und auf dem Schulgelände statt. Über Ausnahmen, wie z.B. Ausflüge werden die Eltern rechtzeitig informiert.
Wann findet unser Projektunterricht statt?
Der Projektunterricht findet in der Regel während der Unterrichtszeiten der entsprechenden Klassenstufe statt. Über Ausnahmen werden die Eltern rechtzeitig informiert. Der klasseninterne Projektunterricht wird inhaltlich und organisatorisch klassenintern geplant.
Der Projektunterricht, der zeitgleich für die ganze Schule stattfindet, ist für folgende Zeiten und Zeiträume geplant:
- Pro Schuljahr 3 – 5 Projekttage. Die Projekttage können in jährlich wechselnden Jahreszeiten liegen. Die Terminabsprache erfolgt mit der Verabschiedung des Terminplans für das entsprechende Schuljahr.
- Pro Schuljahr 2 Thementage „Weihnachten“, Donnerstag und Freitag vor dem 1. Adventswochenende
Wie werden die Tage organisiert?
Die Projekttage (sowohl unter einem Motto oder unter keinem Motto stehend) finden jährlich wechselnd statt:
- Entweder im Klassenverband (Themenwahl im Klassenverband) oder
- klassenübergreifend (Jahrgang 2) und/oder jahrgangsübergreifend (Jahrgang 3 und 4) und im Klassenverband (Jahrgang1 und Schulkindergarten) mit Themenwahl durch die Kinder
Die Thementage „Weihnachten“ finden klassenintern statt.
Wie werden die Projekttage beendet?
Alle 2 Jahre wird die Projektwoche mit einem Schulfest beendet. Das Schulfest wird zusammen mit dem Förderverein organisiert.
Die anderen Projektwochen können mit der Ausstellung der Ergebnisse für Schülerinnen und Schüler beendet werden.
Wer bereitet den Projektunterricht vor?
Der Projektunterricht wird von jeder Lehrkraft evtl. zusammen mit Kindern und Eltern vorbereitet und durchgeführt. Die organisatorischen Rahmenbedingungen der Projekttage (Sonderstundenplan, Raumverteilung, u.a.) gestaltet die Schulleitung. Zur Vorbereitung von klassen- und jahrgangsübergreifenden Projekttagen arbeitet eine Arbeitsgruppe.
Teilnahme und Zensuren?
Auf dem Zeugnis kann die Teilnahme an dem Projektunterricht mit einer positiven Bemerkung unter „Interessen/Fähigkeiten“ bestätigt werden. Es gibt aber keine Zensur.
Kostet der Projektunterricht Geld?
Der Projektunterricht darf wie „normaler“ Unterricht kein Geld kosten. Für Verbrauchsmaterialien (z.B. Bastelmaterial), Museumseintritte und ähnliches kann nach vorheriger Information der Eltern von den Kindern Geld eingesammelt werden. In Härtefällen finanziert der Förderverein die Kosten. Notwendige Anschaffungen werden über die Fachkonferenzen beantragt. Nicht fachbezogene Anschaffungswünsche werden über die Jahrgangsdienstbesprechungen beantragt.
Wie arbeiten wir mit den Eltern zusammen?
Die Eltern werden rechtzeitig über die Inhalte und die die organisatorischen Fragen informiert. Sie werden nach Möglichkeit bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung des Projektunterrichts beteiligt.
Rechtliche Vorgaben:
Grundsätze verabschiedet in der Schulvorstandssitzung am 08.12.2008 Nach Anhörung des Schulelternrats am 26.01.2008 und Verabschiedung in der Gesamtkonferenz am 15.12.2008
Die Arbeit in der Grundschule (Erlass des MK vom 03.02.2004) „5.12 Die Möglichkeit, über den Pflichtunterricht hinaus Projektunterricht anzubieten, ist zu nutzen. Projektunterricht hilft den Schülerinnen und Schülern, individuelle Fähigkeiten und Neigungen zu entdecken und weiterzuentwickeln und ermöglicht eine altersgemäße Beteiligung an der Unterrichtsplanung und –gestaltung. Die Erziehungsberechtigten sind über die mit dem Projektunterricht verbundenen pädagogischen und organisatorischen Fragen zu informieren und bei der Planung und Vorbereitung sowie nach Möglichkeit an der Durchführung zu beteiligen.“
Angelika Beinroth, 03.11.2008
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