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Grundschule  Am  Zellberg

Sportfreundliche Schule Klasse2000 zertifiziert 2011-2013

Verfahren in der Grundschule

Auf dieser Seite bauen wir eine Liste von Beschreibungen zu Verfahren auf, die in unserer verlässlichen Grundschule angewendet werden. Alle diese Verfahren begründen sich auf Regelungen, die uns von der Schulbehörde vorgegeben sind. Wer noch mehr wissen will, findet jeweils am Ende der Abschnitte weiterführenden “Links” zu den Gesetzestexten und Ausführungsbestimmungen auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Anregungen und Wünsche in Bezug auf diese Sammlung nehmen wir gerne auf. Sprechen Sie mit der Schulleitung.

Für externe Verknüpfungen, die mit (pdf) gekennzeichnet sind, ist das Leseprogramm “AcrobatReader” erforderlich. Wer es noch nicht installiert hat, kann es sich über diese Verknüpfung kostenlos besorgen:

Verfahren II: Übergänge Kindergarten  - Schule - Weiterführende Schulen

Übergang Kindergarten - Grundschule:

Übergang Grundschule - Weiterführende Schulen

 

Weitere Informationen unter Eltern-INFO


 

 

Verfahren zur Sprachstandsfeststellung

(Stand: 07.03.2011)

Ab September 2003 werden bei allen schulpflichtigen Kindern die deutschen Sprachkenntnisse in einem kindgerechten spielerischen Verfahren festgestellt.
Wenn die Deutschkenntnisse des Kindes nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht der 1. Klasse teilzunehmen, wird es ein Jahr vor der Einschulung jeweils einem Sprachkurs an einer Grundschule zugewiesen. Lehrkräfte der Grundschule arbeiten mit den Kindern an der Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse.

Wer nimmt an dem Verfahren teil?

Wenn ein Kind bis zum 30. September eines Jahres 6 Jahre alt geworden ist, wird es zum August des gleichen Jahres schulpflichtig. Das bedeutet, dass die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten das Kind bei der zuständigen Grundschule vorher anmelden. Wegen der einjährigen Sprachförderung muss die Anmeldung 1 1/4 Jahre vor dem Einschulungstermin erfolgen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Einzugsgebieten. Alle Kinder nehmen an dem Verfahren teil.

Wie wird getestet?

In kindgerechten spielerischen Aufgabenstellungen, bei denen auch Bilderbücher, Spiele und Handpuppen benutzt werden, werden die Kinder zum Reden aufgefordert und es wird folgendes beobachtet:

  • Verfügt das Kind über einen altersangemessenen Wortschatz?
  • Kann das Kind kindgerecht gebildete Sätze verstehen?
  • Kann das Kind in der Kommunikation mit anderen Menschen seinem Alter angemessen agieren und reagieren?
Wer soll nicht an der Sprachförderung vor der Einschulung teilnehmen?

Die Sprachförderung ist nicht für Kinder vorgesehen,

  • die beim Sprechen lediglich Abweichungen in Grammatik oder Aussprache zeigen.
  • die eine Sprachheilkindergarten besuchen.
  • die aufgrund sonderpädagogischen Förderbedarfs in einer integrativen Einrichtung sind.
Wann und wo beginnt das Verfahren?

Die ersten Informationen erhalten die Eltern bei dem ersten Elternabend im März des Jahres vor der Einschulung. Einige Wochen später melden die Eltern die Schulanfänger des folgenden Jahres in der Schule an. Bei der Anmeldung wird mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ein Termin innerhalb der nächsten Wochen bis zu den Sommerferien für den Test zur Sprachfeststellung abgesprochen. Der Test findet in unserer Grundschule statt.

Wer ist bei dem Test dabei?

Eltern und Kind werden zusammen eingeladen. Zunächst führt die Schulleitung mit Eltern und Kind ein gemeinsames, kurzes Gespräch. Dann wird der Test von zwei Lehrerinnen unserer Schule ohne die Eltern in einem Klassenraum durchgeführt.

Wann erfahren Eltern und Kind das Ergebnis des Tests?

Nach dem gesamten Testverfahren setzten sich die beteiligten Lehrerinnen und die Schulleitung zusammen und werten die Testergebnisse aus. Ab 1. Juni erhalten die Eltern eine schriftliche Mitteilung, ob bei ihrem Kind Förderbedarf im sprachlichen Bereich vorliegt oder ob keine Sprachförderung nötig ist.

Rechtliche Vorgaben

Grundlage zum Verfahren ist der Erlass des Kultusministeriums “Spachfördermaßnahmen vor der Einschulung” vom 1.3.2006.
Weiterführende externe Verknüpfungen:

Angelika Beinroth, 07.03.2011

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Sprachförderunterricht vor der Einschulung

Zeit, Ort und Inhalte

Der Sprachförderunterricht beginnt jeweils ein Jahr vor der Einschulung und endet mit Beginn der Sommerferien im nächsten Jahr. Normalerweise findet der Unterricht während unserer Unterrichtszeiten in den Kindergärten statt. Der Unterricht wird von Lehrerinnen unserer Schule erteilt.

Im Unterricht werden die Kinder kindgerecht in spielerischer Form angeregt, miteinander zu sprechen. Es wird gesungen oder es werden Reime aufgesagt. Dabei befassen sich die Kinder mit verschiedenen Situationsfeldern aus ihrem Lebensumfeld:

        • ich und du
        • sich orientieren
        • miteinander leben
        • was mir wichtig ist
        • sich wohl fühlen

Zusammenarbeit mit den Eltern

Vor dem Beginn der Sprachfördermaßnahmen findet an einem der ersten Tage nach den Sommerferien ein Elternabend mit den betroffenen Eltern, den Lehrerinnen des Sprachförderunterrichts und der Schulleitung in unserer Grundschule statt. An diesem Abend werden die Eltern über die Unterrichtszeiten (in der Regel vormittags), den Ort (in der Regel im Kindergarten) und die Inhalte des Unterrichts informiert. Bei Bedarf können die Lehrerin und die Eltern jederzeit weitere Gespräche führen.

Zusammenarbeit mit den Kindergärten

Um den Kindern einen pädagogisch abgesicherten Übergang in die Grundschule zu ermöglichen und einen kontinuierlichen Bildungsgang zu gewährleisten, stimmen sich die Grundschulen mit den Kindergärten in regelmäßigen Gesprächen ab. Inhalte dieser Gespräche sind pädagogische Fragen über Fähigkeiten und Fertigkeiten der zukünftigen Erstklässler. Die gewonnenen Erkenntnisse über die Kinder sind eine Grundlage für die weitere Arbeit in der Grundschule.
Außerdem finden individuelle Gespräche zwischen Klassenlehrerin und Kindergarten statt. Gegenseitige Hospitationen schaffen einen Einblick in die Arbeit von Schule und Kindergarten.

Aktuelle Terminpläne für Schulanfänger

Liebe Eltern, sollte bei Ihrem Kind Sprachförderbedarf vorliegen, nutzen Sie die Chance dieser für Sie kostenlosen Fördermaßnahme! Unterstützen Sie Ihr Kind und  lassen Sie es regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Sprechen Sie die Lehrerin Ihres Kindes an und fragen Sie nach Fortschritten.

Angelika Beinroth, 07.03.2011

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Einschulung

(Stand: 18.01.2011)

Mit welchem Alter wird ein Kind eingeschult?

Wenn ein Kind bis zum 30. September eines Jahres 6 Jahre alt geworden ist, wird es zum August des gleichen Jahres schulpflichtig. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten melden das Kind bei der zuständigen Grundschule an. Die Zuständigkeit richtet sich nach Einzugsgebieten. Aber auch Kinder, die nach dem 30. September 6 Jahre alt werden (so genannte „Kannkinder“), können von den Eltern zur Schule angemeldet werden. (Siehe Formular: Antrag auf vorzeitige Einschulung). Voraussetzung für die Einschulung aller Kinder ist die „Schulfähigkeit“.

Was ist Schulfähigkeit?

Zur Beurteilung der Schulfähigkeit wird die gesamte Entwicklung des Kindes betrachtet. Dazu gehören körperliche, soziale, emotionale und geistige Fähigkeiten.

  • Körperliche Entwicklung
    Die körperliche Entwicklung und den Gesundheitszustand beurteilen Ärzte oder Ärztinnen des Gesundheitsamtes Gifhorn im Frühjahr des Einschulungsjahres. Die Untersuchungsergebnisse werden der Schule mitgeteilt.
  • Soziale, emotionale und geistige Entwicklung
    Nachdem das Kind angemeldet wurde, macht sich die Schule ein Bild vom Entwicklungsstand.
    Das erste Mal lernen die Lehrkräfte alle schulpflichtigen Kinder bei der Sprachstandsfeststellung kennen.
    Zusätzlich sind die Lehrkräfte und die Schulleitung auch auf Informationen der Eltern und Erzieherinnen und Erzieher der Kindergärten angewiesen, um zu erfahren, wie sich die zukünftigen Schülerinnen und Schüler in der Gruppe verhalten. Übrigens dürfen die Erzieherinnen nur Auskunft geben, wenn die Eltern damit einverstanden sind.
    Außerdem lädt die Schule alle möglichen Schulanfänger im Frühjahr des Einschulungsjahres zusammen mit den Eltern nochmals ein. In verschiedenen Spielsituationen, Tests und Gesprächen mit den Eltern wird der Entwicklungsstand des Kindes bestimmt.

Wie geht es dann weiter?

  • Schulpflichtig und schulfähig
    Ist das Kind schulpflichtig und schulfähig, wird es mit Beginn des neuen Schuljahres in die 1. Klasse eingeschult.
  • Zurückstellung vom Besuch der 1. Klasse
    Das Kind ist schulpflichtig. Wenn wir aber zusammen mit den Eltern, Ärzten und Erzieherinnen den Eindruck haben, dass das Kind für seine individuelle Entwicklung noch mehr Zeit benötigt, stellen wir das Kind für ein Jahr vom Besuch der 1. Klasse zurück. Es wird dann in unserem Schulkindergarten eingeschult und dort gezielt gefördert.
    Gegen diese Entscheidung können die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Widerspruch einlegen.
    Auf Antrag der Eltern kann ein bereits eingeschultes Kind auch innerhalb der ersten Wochen in den Schulkindergarten zurückgestellt werden. Diese Möglichkeit sollte aber nur in Ausnahmesituationen genutzt werden.
  • „Kannkind“
    Das Kind ist noch nicht schulpflichtig, die Eltern stellen einen Antrag auf vorzeitige Einschulung. Dann wird das Kind mit dem oben beschriebenen Verfahren auf Schulfähigkeit überprüft. Wenn die Schulfähigkeit dabei festgestellt ist, wird das Kind mit Beginn des neuen Schuljahres in die 1. Klasse eingeschult.
    Sollten Eltern während des Verfahrens die Anmeldung zur vorzeitigen Einschulung zurückziehen, bitten wir, die Schule darüber schriftlich zu informieren.
  • Recht auf gemeinsame Beschulung
    Insbesondere die ersten beiden Punkte gelten auch für Kinder mit einer Behinderung. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind in eine Schule zur Förderung des entsprechenden Handicaps oder in die Regelschule eingeschult wird. Nähere Informationen und das Verfahren werden im Einzelfall mit allen Beteiligten besprochen.

Bitte um Beachtung:

    Jedes Kind ist eine eigene Persönlichkeit mit individueller Entwicklung. Jedes Kind entwickelt sich anders und in den einzelnen Bereichen unterschiedlich schnell. Die Zurückstellung eines schulpflichtigen Kindes oder die Einschulung eines so genannten „Kannkindes“ sagt nichts über den zukünftigen Schulerfolg aus!
    Eine Zurückstellung löst bei Eltern meistens Unsicherheit und Betroffenheit aus. Deshalb führen wir mit den Eltern intensive Beratungsgespräche.

Zusammenarbeit mit den Kindern und den Eltern

Zur Erleichterung des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule findet ein Tag der offenen Tür („Schnupperunterricht“) im April für die zukünftigen Schulanfänger statt.

Die Eltern aller Schulanfänger des laufenden Jahres werden zu zwei Elternabenden in die Schule Anfang des Jahres und kurz vor den Sommerferien eingeladen.

Eltern, die die Einschulung ihres schulpflichtigen Kindes in unseren Schulkindergarten erwägen, können sich zusätzlich bei einem Info-Abend im Februar über Ziele und Arbeit dieser Klasse informieren.

Zusammenarbeit mit dem Kindergarten

Um den Kindern einen pädagogisch abgesicherten Übergang in die Grundschule zu ermöglichen und einen kontinuierlichen Bildungsgang zu gewährleisten, stimmen sich die Grundschulen mit den Kindergärten in regelmäßigen Gesprächen ab. Inhalte dieser Gespräche sind pädagogische Fragen über Fähigkeiten und Fertigkeiten der zukünftigen Erstklässler, die eine Grundlage für die Arbeit in der Grundschule darstellen, und Verständigung über elementare Kenntnisse der Schulanfänger.

Außerdem finden individuelle Gespräche in der Schuleingangsphase zwischen Klassenlehrerin und Kindergarten statt. Gegenseitige Hospitationen schaffen einen Einblick in die Arbeit von Schule und Kindergarten.

Einschulungstag

Die Einschulung der Erstklässler erfolgt jeweils am ersten Samstag nach Ende der Sommerferien:

Schuljahr 2012/13 am 08.09.2012
Schuljahr 2013/14 am 10.08.2013
Schuljahr 2014/15 am 13.09.2014

Die Termine nach der Einschulung im laufenden Jahr finden Sie unter:Termine

Rechtliche Vorgaben

  • Die Arbeit in der Grundschule (Erlass des MK vom 03.04.2004)
    Abschnitt 2.1 (Aufgaben und Ziele)
    Abschnitt 3 (Schulanfang und Zusammenarbeit mit Kindergarten)
  • Niedersächsisches Schulgesetz §64

weiterführende externe Verknüpfungen:  Arbeit in der Grundschule (pdf), Informationen für Eltern

Angelika Beinroth, 07.03.2011

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Schullaufbahnempfehlungen

(Stand: 30.05.2011)

Seit Beginn des Schuljahres 2004/2005 wechseln die Schülerinnen und Schüler nach dem 4. Schuljahrgang in eine weiterführende Schule. Die Erziehungsberechtigten müssen eigenverantwortlich entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. Bei ihrer Entscheidung werden die Eltern durch die Schullaufbahnempfehlung unterstützt, die die Schülerinnen und Schüler zusammen mit dem Zeugnis am Ende des 4. Jahrgangs von der Grundschule erhalten.
Die Empfehlung ist das Ergebnis eines mehrjährigen Prozesses. Lehrerinnen und Lehrer beobachten während der gesamten Grundschulzeit die individuelle Lernentwicklung, das schulische Leistungsvermögen sowie das Arbeits- und Sozialverhalten jedes Kindes sorgfältig. Alle Erkenntnisse werden in der Dokumentation zur Lernentwicklung und in den Zeugnissen festgehalten. Auch die aus den Beratungsgesprächen mit den Eltern gewonnenen Hinweise fließen in die Empfehlung für eine weiterführende Schule ein.

Kriterien der Schullaufbahnempfehlung

Die folgenden vier Kriterien sind für die Schullaufbahnempfehlung gleichermaßen bedeutsam:

1. Leistungsstand

Die in der folgenden Tabelle beschriebenen Notenprofile dienen der Orientierung:

 

Deutsch
Mathematik,
Sachunterricht


übrige Fächer
(im Durchschnitt)

Hauptschule

Befriedigend
und schwächer

Befriedigend
und schwächer

Realschule

Gut und
Befriedigend

Gut und
Befriedigend

Gymnasium

Sehr gut
und Gut

vorwiegend
Gut

2. Lernentwicklung während der Grundschulzeit

Während der gesamten Grundschulzeit wird die individuelle Lernentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers fortgeschrieben. Da in einer Klasse mindestens zwei Lehrkräfte unterrichten, stehen für die Einschätzung der Lernentwicklung eines Kindes unterschiedliche Wahrnehmungen und Erfahrungen zur Verfügung. Somit fließt die Sichtweise mehrerer Lehrkräfte und nicht nur der Klassenlehrerin in die Vielfalt der zu berücksichtigen Aspekte mit ein.
Der Austausch zwischen den Lehrkräften über Schülerinnen und Schüler findet nicht nur in Konferenzen statt.

3. Arbeits- und Sozialverhalten

Um ein möglichst klares und vielschichtiges Bild der jeweiligen Schülerpersönlichkeit zu erhalten, werden in den Zeugnissen und in der Dokumentation zur Lernentwicklung auch Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler gemacht. Dies geschieht mit Hilfe von Beobachtungsbögen.

4. Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten

Folgende Aspekte können bedeutsam sein:

    • Vergleich der schulischen Beobachtungen (siehe oben, Kriterien 2 und 3) mit denen der Erziehungsberechtigten
    • Berücksichtigung von nicht bedachten Aspekten im Hinblick auf die Schullaufbahnempfehlung (z.B. einschneidende familiäre Ereignisse)

Bei der Empfehlung ist immer die Gesamtpersönlichkeit des Kindes zu berücksichtigen. Es darf also nicht allein ein Kriterium ausschlaggebend sein!

Im 4. Schuljahr stellt die Klassenlehrerin in der 1. und 2. Halbjahreskonferenz jede Schülerin und jeden Schüler mit Notenbild und wesentlichen Feststellungen aus der Dokumentation vor. Sie unterbreitet einen Vorschlag zur voraussichtlich geeigneten Schulform in der Konferenz vor den Halbjahreszeugnissen bzw. einen begründeten Vorschlag zur Schullaufbahnempfehlung in der Konferenz vor den Sommerferien. Nach der Beratung wird über den Vorschlag abgestimmt. Die Begründung wird in der Schullaufbahnempfehlung niedergeschrieben.

Die Schule berät und empfiehlt, die Eltern entscheiden!

Zusammenarbeit mit den Schülerinnen, Schülern und Eltern

Die Kinder werden ihrem Verständnis entsprechend über die Schulformen und Schullaufbahnempfehlungen unterrichtet. In Einzelgesprächen wird mit jedem Kind über seine Lernentwicklung, seine Wünsche und seine voraussichtlich geeignete Schullaufbahn gesprochen. Die Schülerinnen und Schüler werden zu den Beratungsgesprächen mit den Eltern eingeladen.

Außer den allgemeinen Informationsveranstaltungen sind jeweils nach den Zeugniskonferenzen im 4. Schuljahrgang individuelle Gesprächsangebote für die Eltern verbindlich vorgeschrieben. Ebenso werden die Eltern bereits ab dem 2. Halbjahr der 3. Klasse über die Profile und mögliche Abschlüsse der einzelnen Schulformen auf Elternabenden informiert.

Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen

Um den Schülerinnen und Schülern einen pädagogisch abgesicherten Übergang in eine weiterführende Schulform zu ermöglichen und einen kontinuierlichen Bildungsgang zu gewährleisten, stimmen sich die Grundschulen mit den weiterführenden Schulen in regelmäßigen Gesprächen ab. Inhalte dieser Gespräche sind Lehrpläne und Anforderungen der Fächer und Erörterung der Lernentwicklung einzelner Kinder.

Ausgabe der Schulaufbahnempfehlung und Anmeldung an den weiterführenden Schulen

Schullaufbahnempfehlung und Zeugnis werden an den Grundschulen der Samtgemeinde Papenteich am gleichen Tag (wahrscheinlich 5 Wochen vor dem letzten Schultag) ausgegeben. Danach melden die Eltern oder Erziehungsberechtigten ihr Kind bei einer weiterführenden Schule an. Die Anmeldungstermine werden von der Grundschule  rechtzeitig bekannt gegeben.

aktuelle Terminpläne für Schulabgänger

Rechtliche Vorgaben
  • Niedersächsisches Schulgesetz
    NSCHG in der Fassung vom 03.03.1998 zuletzt geändert durch Art. I des Gesetzte vom 29.04.04, I.Teil § 6 Abs.5
  • Ergänzende Bestimmungen zur Durchlässigkeits- und Versetzungsordnung
    Erl. d. MK vom 19.06.1995, zuletzt geändert durch RdErl. V. 19.11.2003 - 303-83211
  • Die Arbeit in der Grundschule
    Erlass des MK vom 03.02.2004 – 301.2-31020, Nr. 7

Weiterführende externe Verknüpfungen:
Niedersächsisches Kultusministerium Schullaufbahnempfehlungen

Angelika Beinroth, 30.05.2011

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